Arbeitszeit
Beginn und Ende nachvollziehbar erfassen.
Das Bundesarbeitsgericht leitet aus dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich eine Pflicht zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ab. Die konkrete Ausgestaltung bleibt vom Einzelfall abhängig.
BAG 1 ABR 22/21 ↗
